Preise gelten pro Nacht für die Wohnung und bis zu 2 Personen
Die allgemeine Energiesituation, angeheizt von der Bundesregierung, macht es notwendig, in der Heizperiode einen Energiezuschlag von 5,- € pro Nacht zu erheben.
Das Rauchen ist im gesamten Haus nicht gestattet. Ein Raucherbereich mit Sitzecke befindet sich im Garten.